Wirtschaftrecht
Das Wirtschaftsleben reicht von der Gründung und dem Verkauf von Unternehmen sowie Unternehmensbeteiligungen über die Gestaltung des Unternehmens bis zum Abschluss und Durchführung von Verträgen. Die hierbei notwendige rechtliche Begleitung ist Gegenstand unserer täglichen Arbeit. Gleiches gilt für die Beratung hinsichtlich der geeigneten Rechtsform sowie der Erstellung von Gesellschaftsverträgen und der Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern. Hierbei können Sie auch auf unsere steuerrechtlichen Kenntnisse zurückgreifen, die gerade im Wirtschaftsrecht von besonderer Bedeutung sind.
Die Gestaltung und Verhandlung von Vertriebs- und Handelsvertreterverträgen erfordert eine auf jeden Einzelfall gerichtete, kreative und zielführende Behandlung und gehört ebenso zu unseren Beratungskompetenzen wie die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wir unterstützen Sie bei der Vergabe von Darlehen durch Kreditinstitute und Verhandlungen mit Behörden wegen gewerberechtlicher Probleme.
Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht – aktiv wie passiv – stehen wir Ihnen zur Seite.
In Fragen des Energierechts vertreten wir Ihre Interessen bei Verhandlungen über Energieverträge, bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Vergütungsansprüchen sowie vor den Finanzgerichten bei Verfahren um Stromsteuerföderungen.
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