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Familienrecht


Ein Umbruch der Lebensplanung führt des öfteren zu wirtschaftlichen und persönlichen Problemen. Einfühlungsvermögen und Sensibilität sind bei ehelichen und familiären Auseinandersetzungen unerlässlich.

Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Fragen beziehen sich nicht nur auf die Durchführung von Scheidungsverfahren einschließlich der Regelung des Unterhalts, des Versorgungsausgleichs und der Vermögensauseinandersetzung. Wesentlicher Bestandteil anwaltlicher Beratung ist auch die interessengerechte Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen unter Einbeziehung erbrechtlicher Aspekte. Hierzu gehört die vorausschauende Planung einer bevorstehenden Trennung und schließlich Verhandlung und Abschluss von Scheidungsfolgenvereinbarungen. Nicht selten überschneiden sich private und geschäftliche Interessen, die es zu koordinieren und zu lösen gilt.

Zur Durchsetzung von Besuchsrecht und elterlicher Sorge bedarf es neben juristischer Fachkenntnis Einfühlungsvermögen und Augenmaß unter besonderer Berücksichtigung kindlicher Belange.

Kurz & knapp:

  • Ehescheidung
  • Trennungsunterhalt
  • nachehelicher Unterhalt
  • Zugewinnausgleich u. Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich
  • elterliche Sorge
  • internationale Familiensachen
  • Umgangsrecht

Da das Familienrecht einem steten Wandel unterworfen ist, ist die Hinzuziehung eines erfahrenen Familienrechtlers wichtiger als je zuvor.


Ihre Ansprechpartner

Herr Hellmich

 

 

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