Erbrecht


Keinesfalls sollte man die Erbfolge den gesetzlichen Regelungen überlassen, sondern vorausschauend und kreativ für sich selbst und die zu Begünstigenden optimale Lösungen erarbeiten, wobei wir umfassend auch unter Berücksichtigung steuerlicher Belange beraten. Gleiches gilt für die Anpassung von bestehenden Testamenten und Erbverträgen an sich ständig verändernde Umstände.

Priorität sollten die Wahrung des Familienfriedens und die wirtschaftliche Sicherung der eigenen Zukunft unter Abwägung der Interessen der Erben und Pflichtteilsberechtigten haben. Dabei gilt es, gerichtliche Auseinandersetzungen nach dem Erbfall, ggf. durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, zu vermeiden.

Nicht nur die Minimierung von Erbschaftssteuer sondern auch die bewusste Verteilung von Vermögen sowie die Regelung der Geschäftsübergabe können Ziele der vorweggenommenen Erbfolge sein.

Zur Sicherung der Lebensplanung gehört neben der Patientenverfügung auch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht für den Fall, dass man die eigenen Belange nicht mehr regeln kann.

Kurz & knapp:

  • Erstellung von Testamenten und Erbverträgen
  • Beratung im Fall der Enterbung, Berechnung des Pflichtteils

Ihre Ansprechpartner

Herr Hellmich | Herr Schmidt

 

 

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